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Einreisebestimmungen innerhalb der Europäischen Union

Einreisebestimmungen Portugal mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für Portugal?

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)

 

Wichtige Informationen für den Aufenthalt mit Hund in Portugal

Für einen angenehmen Aufenthalt in Portugal empfehlen wir immer einen passenden Maulkorb mitzuführen, da die Polizei diesen möglicherweise kontrolliert.

Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass in der Regel Hunde in Restaurants, Einkaufszentren, und öffentlichen Gebäuden nicht erwünscht sind. Dies gilt auch für bewachte Strandbereiche. Aber! Es gibt Ausnahmen: Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, Strände sowie Badeseen, die Du mit deiner Fellnase besuchen kannst, findest Du in unserem Blogbeitrag zu Portugal.

 

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

Einreisebestimmungen Spanien mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für Spanien?

 

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)

 

Wichtige Informationen für den Aufenthalt mit Hund in Spanien

Für potenziell gefährliche Hunde gibt es in Spanien ein Gesetz, welches zusätzlich zur EU-Verordnung gültig ist.

Diese Hunde haben einen Maulkorbzwang und dürfen nur von einer Person an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden.

Außerdem müssen die Hunde bei der Einreise im “Registro Municipal de Animales Potencialmente Peligrosos” bei der zuständigen Ortsverwaltung eingetragen werden. Die Bestätigung muss auf Verlangen jederzeit vorzeigbar sein.

Es handelt sich um folgende Rassen:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Tosa Inú
  • Akita Inú

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

Einreisebestimmungen Frankreich mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für Frankreich?

 

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)

 

Wichtige Informationen für den Aufenthalt mit Hund in Frankreich

Frankreich hat eine strenge Gesetzgebung für die Einreise potenziell gefährlicher Hunde. Diese werden in zwei Kategorien unterteilt. Um zu erfahren, ob dein Hund zu den potenziell gefährlichen Hunden zählt, empfehlen wir vor der Einreise Kontakt mit der zuständigen Anlaufstelle Frankreichs aufzunehmen, um sich vor der Reise abzusichern. Da die Liste (samt der zwei Kategorien) zu komplex und undurchsichtig ist, können wir keine genaue Auflistung der möglichen Rassen erstellen, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu vermeiden.

 

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

Einreisebestimmungen Niederlande mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für die Niederlande?

 

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)

 

Wichtige Informationen für den Aufenthalt mit Hund in den Niederlanden

Für einen angenehmen Aufenthalt in Holland empfehlen wir die Hunde immer an der Leine zu halten, außer es handelt sich um eine ausgeschriebene Freilauffläche. Ebenso sollten immer genug Kotbeutel mitgeführt werden, da die Strafe für das Ableinen von Hunden und das Nicht-Mitführen von Kotbeuteln sehr hoch ist.

Hunde sollten nur an ausgewiesenen Hundestränden oder zur ausgeschriebenen Zeit den Strand betreten. Die entsprechenden Hundestrände stehen Halter und Hund ganzjährig uneingeschränkt zur Verfügung. An normalen Stränden sind Hunde (außer im Sommer) auch willkommen. Von Stadt zu Stadt variiert die Sommer-Sperrzeit für Hunde allerdings, daher empfehlen wir, sich hier vorher schlau zu machen.

Die Strafen in Holland für das Verletzen dieser Regelungen sind in der Regel sehr hoch und können durch das Einhalten vermieden werden.

 

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

Einreisebestimmungen Großbritannien mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für Großbritannien?

 

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)
  • Bandwurmbehandlung die mindestens 1 – 5 Tage im Voraus von einem Tierarzt durchgeführt wurde. Diese muss ebenfalls im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.

 

Wichtige Informationen für den Aufenthalt mit Hund in Großbritannien

Großbritannien hat strikte Regelungen für die Einreise bestimmter Hunderassen. Diese dürfen nicht in das Land einreise – bei Verletzung dieser Regel drohen einem hohe Strafen.

Außerdem gilt das Einreiseverbot auch für Hunde die diesen Rassen optisch sehr ähnlich sehen.

Folgende Hunderassen sind inbegriffen:

  • Pitbull Terrier
  • Japanese Tosa
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

 

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

Einreisebestimmungen Schweiz mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für die Schweiz?

 

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)

 

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

Einreisebestimmungen Schweiz mit Hund

Welche Einreisebestimmungen gibt es für Belgien?

 

  • Die maximale Anzahl an Haustieren beläuft sich auf eine maximale Anzahl von fünf Hunden
  • Gültiger EU-Heimtierausweis der von einem Tierarzt ausgestellt wird
  • Gültiger Chip (Eine Tättowierung war nur über die Übergangszeit bis zum 03. Juli 2011 gültig)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut, die mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise geimpft wurde (Außer die Impfung ist zum Zeitpunkt der Reise und des Aufenthaltes noch gültig)

 

Da sich diese Informationen ändern können und eventuell nicht mehr aktuell sind (Wir bemühen uns stets um aktuelle Informationen!), findest Du hier wichtige offizielle Quellen. Wir empfehlen bei Fragen vor der Reise das dazugehörige Konsulat bzw. die dazugehörige Botschaft zu kontaktieren – Sicher ist Sicher!

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